Einsendeschluß

Wann müssen die Anträge spätestens abgegeben werden?

Über Anträge an den KED wird auf einer der dreimal jährlich stattfindenden Sitzungen entschieden.

Einsendeschluss
für Anträge an den KED:
entschieden werden die Anträge
auf der Sitzung am:
02.03.2012 30.03.2012
21.05.2012 14.06.2012
28.09.2012 26.10.2012

Das Projekt sollte nicht vor dem o.a. Sitzungstermin beginnen, da bereits begonnene oder durchgeführte Projekte nicht bezuschusst werden können

Wenn eine geplante Maßnahme zwischen den Sitzungsterminen liegt, so kann in Ausnahmefällen über den Antrag im Rahmen eines Umlaufverfahrens entschieden werden. Die Antragsunterlagen müssen bei diesem Verfahren dem KED mindestens vier Wochen vor Projektbeginn vollständig vorliegen, die Antragssumme darf € 2.500,-- nicht übersteigen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Reiseanträge, über die grundsätzlich nur auf den Sitzungen entschieden werden kann. Reiseanträge sollten dem KED mindestens 6 Monate vor Reisebeginn vorliegen.