Veranstaltungen
17.11.11: Unsere Menschenrechte - Workshops für Jugend- und Konfirmandengruppen
Einsendeschluß
Wann müssen die Anträge spätestens abgegeben werden?
Über Anträge an den KED wird auf einer der dreimal jährlich stattfindenden Sitzungen entschieden.
Einsendeschluss
für Anträge an den KED:entschieden werden die Anträge
auf der Sitzung am:
02.03.2012
30.03.2012
21.05.2012
14.06.2012
28.09.2012
26.10.2012
Das Projekt sollte nicht vor dem o.a. Sitzungstermin beginnen, da bereits begonnene oder durchgeführte Projekte nicht bezuschusst werden können
Wenn eine geplante Maßnahme zwischen den Sitzungsterminen liegt, so kann in Ausnahmefällen über den Antrag im Rahmen eines Umlaufverfahrens entschieden werden. Die Antragsunterlagen müssen bei diesem Verfahren dem KED mindestens vier Wochen vor Projektbeginn vollständig vorliegen, die Antragssumme darf € 2.500,-- nicht übersteigen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Reiseanträge, über die grundsätzlich nur auf den Sitzungen entschieden werden kann. Reiseanträge sollten dem KED mindestens 6 Monate vor Reisebeginn vorliegen.