Was fördert der KED?
Seminare, Tagungen, Konferenzen, Aktionen, Kampagnen, Jahresprogramme
Es wird eine Eigenbeteiligung der Veranstalter/in von mindestens 25% der Gesamtkosten erwartet. Der KED bezuschusst maximal 50 % der Gesamtkosten.
Ökumenische Begegnungen/Entwicklungspolitische Lernreisen
Es werden Gruppen von 4 bis 6, maximal 8 Personen gefördert. Die
Eigenbeteiligung sollte mindestens 50% betragen. Bei Reverseprogrammen muss die
Eigenleistung des Trägers mindestens 1/3 der Kosten umfassen.
Beachten Sie das ausführliche Merkblatt zu Zielen, Konzeption, Kriterien und der Antragstellung von entwicklungspolitischen Reiseprogrammen.
Für Ökumenische Lernreisen im Rahmen von Schulpartnerschaften haben wir noch ein zusätzliches Merkblatt.
Valorisierte Eigenleistungen
Eine Anrechnung der ehrenamtlich eingebrachten Arbeit werden zur Erreichung des Eigenanteils mit bis zu maximal 15 % der tatsächlichen Gesamtkosten anerkannt, wobei für die Valorisierung der Eigenarbeit ein Honorarwert von € 15,00 / Stunde zugrunde gelegt werden kann. Siehe dazu auch das Merkblatt zur Valorisierung.